Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Volkshochschulen im Landkreis Bayreuth e.V. gelten für alle Verträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“ bzw. „Teilnehmer“) mit einer der angeschlossenen, jeweils eigenständigen Mitgliedsvolkshochschulen/Außenstellen (nachfolgend „vhs“) hinsichtlich der auf der Website oder in Printmedien (z. B. Broschüren oder Programme) der vhsn dargestellten Veranstaltungen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Kursleitung ist zur Änderung von Zusagen nicht berechtigt.
1.2. Für den Besuch von Musikkursen gelten teilweise gesonderte Bedingungen, die Sie gerne bei der jeweils veranstaltenden vhs abrufen können.
1.3. Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der vhs. Insoweit tritt die vhs lediglich als Vermittler auf. In diesen Fällen entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen der vhs und dem Kunden. Es gelten die AGB des jeweiligen Veranstalters. Die Veranstalter und deren Vertragsbedingungen sind in den separat erscheinenden, detaillierten Reiseausschreibungen benannt.

2. Anmeldung

Der Teilnahmevertrag zu Kursen und sonstigen Veranstaltungen kommt mit der Anmeldung und der Annahme durch die jeweilige Volkshochschule zustande. Die Anmeldung kann schriftlich (per Anmeldeformular oder E-Mail), mündlich/telefonisch (in der jeweiligen vhs-Geschäftsstelle) oder über die Internetseite (soweit dort vorgesehen) erfolgen, soweit nicht anders angegeben. Telefonische Anmeldungen müssen im Interesse einer gesicherten Kursplanung als verbindlich betrachtet und in Rechnung gestellt werden. Meldet der Kunde weitere Teilnehmer für eine Veranstaltung an, verpflichtet er sich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Teilnehmer einzustehen.

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Anmeldungen gelten für die Gesamtdauer der Veranstaltung. Mit der Anmeldung erkennen Sie die Teilnahmebedingungen der vhs an. Wir verweisen hinsichtlich der zu erhebenden Daten ausdrücklich auf unsere Datenschutzerklärung.

2.1 Vertragsschluss bei Fernabsatzverträgen

Bei Fernabsatzverträgen erfolgt der Vertragsschluss zwischen der vhs und dem Kunden nach folgender Maßgabe:

2.1.1. Die auf der Website oder in Printmedien der vhs beschriebenen Veranstaltungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens der vhs dar, sondern dienen lediglich als Einladung zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.

2.1.2. Bei einer Buchung über die Website der vhs kann der Kunde das Angebot auch über das in die Website der vhs integrierte Online-Anmeldeformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Veranstaltungen in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Veranstaltungen ab. Der Kunde erhält nach Abschluss des Bestellvorgangs unter der von ihm angegebenen Adresse eine Anmeldebestätigungs-E-Mail.

2.1.3 Im Falle, dass der Kunde nicht, wie unter Punkt 2.1.2 beschrieben, elektronisch bucht, werden angemeldete Teilnehmer nur dann verständigt, wenn ein Kurs nicht zustande kommt oder falls sich wesentliche Kursbedingungen ändern müssen.

Abweichend von der Ausschreibung können mit den Teilnehmern auch andere Kurszeiten vereinbart werden

2.1.4. Vor verbindlicher Abgabe des Angebots über das Online-Anmeldeformular der vhs kann der Kunde seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor der verbindlichen Abgabe des Angebots noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden.

2.2. Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

2.3. Meldet der Kunde weitere Teilnehmer für eine Veranstaltung an, verpflichtet er sich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Teilnehmer einzustehen, sofern er bei der Anmeldung eine entsprechende Erklärung abgibt.

3. Bezahlung:

Die Teilnahmegebühren sind im Programm ausgewiesen. Sofern sich aus dem Angebot der vhs nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Beträgen um Gesamtpreise. Eventuelle Materialkosten sind in den Teilnahmegebühren nicht enthalten und werden separat benannt.

Für Kurse und alle anderen Veranstaltungen gibt es bei den örtlichen Volkshochschulen keine einheitliche Regelung. In der Regel erfolgt die Bezahlung der Gebühr vor Kursbeginn durch Überweisung (s. örtliche Programmankündigung), in Ausnahmefällen am ersten Kursabend in bar.
Bei Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats (Bankeinzugsermächtigung) durch den Teilnehmer notwendig. Der Bankeinzug erfolgt frühestens nach dem ersten Kurs-/Veranstaltungstag. Bei Studienfahrten ist hier eine andere Regelung möglich. Wir informieren Sie bei der Anmeldung.

Bitte geben Sie zum Einzug bzw. bei Überweisung immer die Kursnummer an. Erscheint eine angemeldete Person nicht zur Veranstaltung, so behält sich die Volkshochschule vor, Gebühr und anteilige Materialkosten in Rechnung zu stellen.
Eventuelle Entgeltermäßigungen liegen im Verantwortungsbereich der jeweils veranstaltenden örtlichen vhs.

4. Durchführung der Veranstaltungen

Veranstaltungen finden statt, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Bei unterbesetzten Kursen kann die Gebühr entsprechend zur Mindestteilnehmerzahl erhöht werden, soweit die Durchführung der Veranstaltung nach vorheriger Absprache von den Teilnehmern gewünscht wird. Ein Anspruch auf Durchführung solcher Veranstaltungen besteht nicht.
Die Volkshochschule kann auch vom Vertrag zurücktreten, wenn die von der vhs verpflichtete Kursleitung aus Gründen, die nicht in der Risikosphäre der vhs liegen (z.B. Krankheit) ausfällt.
Muss eine Veranstaltung ausfallen, werden bereits entrichtete Gebühren zurückerstattet. Unangemeldete Teilnehmer/innen haben bei Veranstaltungen mit Teilnehmerbegrenzung keinen Anspruch auf Zugang.

5. Rücktritt vom Vertrag durch den/die Teilnehmer/in

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann bis eine Woche vor dem ersten Kurstermin durch schriftliche Erklärung gebührenfrei vom Vertrag zurücktreten. Bei späterem Rücktritt bleibt der Anspruch der vhs auf volle Gebühren bestehen. Wird in der Kursausschreibung eine längere Rücktrittsfrist genannt, gilt diese.
Bei Fernbleiben von der Veranstaltung nach erfolgter Anmeldung müssen die volle Kursgebühr und evtl. auch angefallene Materialkosten entrichtet werden. Von der Gebühr kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn nachweislich eine unzumutbare Härte nachgewiesen werden kann.
Bei Verhinderung des Teilnehmers/der Teilnehmerin wegen Krankheit wird gegen Vorlage eines ärztlichen Attests die Gebühr anteilmäßig zurückgezahlt. In diesem Fall kann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% der Kursgebühr, mindestens 5,00 EUR einbehalten werden.

6. Teilnahmebescheinigungen und Zeugnisse

Der Vertrag beinhaltet keinen Anspruch auf Zulassung und Ableistung einer Prüfung. Bei regelmäßiger Teilnahme werden auf formlosen Antrag kostenlos Teilnahmebescheinigungen ausgegeben. Für krankenkassengeförderte Kurse werden spezielle Teilnahmebescheinigungen zur Einreichung bei den Krankenkassen ausgegeben. Für zentrale Prüfungen (z.B.: VHS-Zertifikat) gilt die jeweils festgelegte Prüfungsgebühr.

7. Haftung

Die Teilnahme an Veranstaltungen der vhs erfolgt auf eigenes Risiko. Eltern haften für ihre Kinder.
Die Haftung der Volkshochschule für Schäden jedweder Art, ist auf die Fälle beschränkt, in denen der Volkshochschule Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der vhs für ihre Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter.

8. Hausordnung

Unsere Volkshochschulen sind zumeist Gast in öffentlichen Gebäuden und Schulräumen. Es gelten die jeweiligen Hausordnungen. Bitte behandeln Sie die Einrichtungen dort pfleglich. Vergessen Sie bitte nicht - besonders bei Werkkursen o.ä. - Ihren Platz sauber zu hinterlassen.

9. Urheberschutz

Fotografieren und Tonmitschnitte in den Veranstaltungen sind nicht gestattet..

10. Änderungen

Nicht immer können Veranstaltungen wie geplant durchgeführt werden. Änderungen des Programms bzw. der angegebenen Veranstaltungstermine muss sich die Volkshochschule daher vorbehalten. Sie werden rechtzeitig vorher bekannt gegeben.

11. Anregungen

Die vhs ist bestrebt, den Interessen der Bürger in der Weiterbildung gerecht zu werden. Für Anregungen, Verbesserungsvorschläge und Kritik sind wir jederzeit dankbar.

12. Sonstiges

Alle früheren Geschäftsbedingungen verlieren ihre Gültigkeit. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

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